Der Energieausweis - die energetische Identität Ihres Hauses

    Der Energieausweis dokumentiert den Energieverbrauch eines Gebäudes. Geregelt sind die Inhalte des Energieausweises in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) und in Österreich durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG). Umgesetzt wird damit die EU-Richtlinie 2010/31/EU.

    Da etwa 40 Prozent der Energie in Privathaushalte fließt, möchte man mit dem Energieausweis den Energiebedarf senken. Nur noch energieeffiziente Häuser und Wohnungen sollen gut zu vermarkten sein.

    • Als Informationen sind im Energieausweis zum Beispiel die für die Heizung verwendeten Energieträger und weitere Kennwerte abzulesen.
    • In neu ausgestellten Ausweisen wird je nach Dämmstandard und Energieverbrauch eine Energieeffizienzklasse zwischen A+ und H vergeben.
    • Bei Vermietung oder Verkauf eines Gebäudes oder einer Wohnung muss der Eigentümer den Energieausweis unaufgefordert vorweisen, bzw. aushändigen. Dies dient für Mieter und Käufer als Vorabinformation und erleichtert die Entscheidung.
    • Ausgestellt wird der Energieausweis von qualifizierten Personen. Zugelassen sind Bauzeichnungsberechtigte, Energieberater und Personen mit zusätzlichen Qualifikationen.
    • Ebenfalls Teil des Ausweises sind Empfehlungen zur Modernisierung. Diese geben wichtige Hinweise, ersetzen aber bei einer geplanten Sanierung nicht die ausführliche Energieberatung.

    Gesetzliche Grundlage des Energieausweises ist die jeweils aktuelle Fassung der Energieeinsparverordnung. Seit 01. Mai 2014 gilt die EnEV 2014, in der zum Energieausweis verschiedene Änderungen eingeführt wurden. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass der Energieausweis für ein Gebäude unter bestimmten Umständen öffentlich ausgehängt werden muss. Diese Regelung gilt zum Beispiel für größere Läden, Hotels oder auch Restaurants.

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