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Energie-Einsparverordnung (EnEv)

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, den Energiebedarf bis 2012 um 21 Prozent zu senken. Da etwa 40 Prozent der Energie in Privathaushalte fließt, möchte man mit dem Energie-Pass den Energiebedarf senken. Nur noch energieeffiziente Häuser und Wohnungen sollen gut zu vermarkten sein.

Nach dieser EU-Verordnung müssen alle Immobilienbesitzer seit 2008 entweder einen bedarfsorientierten oder einen verbrauchsorientierten Energie-Pass bei Vermietung oder Verkauf vorlegen. Welcher Energie-Pass sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Baujahr oder Größe der Immobilie.

Will man Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur Sanierung eines Gebäudes beantragen, ist ein bedarfsorientierter Energie-Pass notwendig. Diesen bekommt man durch eine Begutachtung und dieser kostet mehr als der verbrauchsorientierte Energie-Pass. Der verbrauchsorientierte Energie-Pass wird auf Basis der jährlichen Heizkostenabrechnung erstellt. Beide Energie-Pässe sind 10 Jahre gültig.

Hier können Sie die Energie-Einsparverordnung (EnEv) als PDF downloaden.